Aufgrund der Trockenheit verfügt der Gemeinderat Läufelfingen per sofort, zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken und Entfachen von Höhenfeuer im Gemeindegebiet Läufelfingen.
Aufgrund der Trockenheit verfügt der Gemeinderat Läufelfingen per sofort, zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken und Entfachen von Höhenfeuer im Gemeindegebiet Läufelfingen.
Gemeindeverwaltung Läufelfingen
Hauptstrasse 11
4448 Läufelfingen
Montag, Mittwoch und Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
16.00 - 18.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
(vor offiziellen Feiertagen bis 16.00 Uhr)
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
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